In etwa zehn Minuten erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen unter das neue BSI-Gesetz (NIS2UmsuG) fällt, welche Pflichten und Fristen dann gelten und wo Ihre Organisation heute steht. Ihre Angaben bleiben in diesem Browser und werden nirgendwohin übertragen.
Wählen Sie die Haupttätigkeit nach den Anlagen 1 und 2 des BSIG. Tätigkeiten, die im Verhältnis zur Gesamttätigkeit vernachlässigbar sind, bleiben außer Betracht (§ 28 Abs. 3 BSIG).
Gezählt wird nach der KMU-Empfehlung 2003/361/EG, also Mitarbeitende in Jahresarbeitseinheiten. Partner- und verbundene Unternehmen werden nicht hinzugerechnet, wenn Sie bei Netz- und Informationssystemen unabhängig sind (§ 28 Abs. 4 BSIG).
Die zehn Mindestmaßnahmen nach § 30 Abs. 2 BSIG, dazu die Pflichten von Geschäftsleitung, Meldewesen und Registrierung. Bewerten Sie ehrlich: Für Behörde und Audit zählt nur, was dokumentiert ist (§ 30 Abs. 1 Satz 4 BSIG).
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Stand der Rechtslage: 23.10.2026. Grundlage sind das BSIG in der Fassung des NIS2UmsuG (§§ 28, 30, 32, 33, 38 und die Anlagen 1 und 2,
gesetze-im-internet.de) und die Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act, Art. 14, 69, 71).
Diese Selbsteinschätzung ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung im Einzelfall.